Unabhängiger und vertraulicher Umgang mit Hinweisen 

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden, vertrauliche Möglichkeiten für Hinweise zu Missständen zu schaffen. Eine unternehmensinterne Umsetzung ist möglich, erfordert jedoch dauerhafte Ressourcen.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung, als unabhängiger externer Dienstleister die Prozesse gesetzeskonform zu verfolgen und jederzeit absolute Vertraulichkeit zu gewährleisten.

 

Ihr Nutzen

  • Sie setzen das Gesetz sachgerecht um.
  • Sie erhalten bei einem eingehenden Hinweis von uns die vorliegenden Informationen ausschließlich in vertraulicher/anonymisierter Weise.
  • Sie kümmern sich ausschließlich intern in Ihrer Einrichtung und gehen dem Hinweis nach. Bei Bedarf können wir Sie unterstützen.
  • Sie werden von den gesetzlich vorgeschriebenen Kontakten mit der hinweisgebenden Person entlastet und brauchen sich nicht um Dokumentationsaufgaben zu sorgen.


Unser Angebot

 

  • Wir bieten Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, vertrauliche oder anonyme Hinweise zu scheinbaren Missständen in Ihrer Einrichtung zu geben.
  • Wir prüfen, ob die benannten Sachverhalte in den Regelungsumfang des Gesetzes fallen und geben Ihnen (je nach Befund) eine entsprechende Nachricht. Im Bedarfsfall verweisen wir hinweisgebende Personen an andere zuständige Stellen oder stellen das Verfahren ein.
  • Wir bleiben in regelmäßigem Kontakt. Bis spätestens 3 Monate nach der Meldung informieren Sie uns über das Ergebnis Ihrer Prüfung und eventuell ergriffene Maßnahmen.
  • Wir bleiben mit der hinweisgebenden Person im Kontakt und sichern eine gesetzeskonforme Dokumentation des gesamten Vorgangs.


Der Weg

 

  • Wir schließen einen Dienstleistungsvertrag ab, der die konkrete Größe Ihres Unternehmens (Anzahl der Mitarbeitenden) berücksichtigt.
  • Sie informieren Ihre Mitarbeitenden über die jeweiligen Optionen – wir unterstützen Sie dabei im Rahmen unserer Möglichkeiten.


Die Berater*innen

Hinweise gehen über gesicherte und jederzeit vertrauliche Wege bei uns ein. Die mit der Aufgabe befassten Mitarbeiter*innen werden gesondert geschult und belehrt.

Die Prüfung der rechtlichen Relevanz erfolgt durch erfahrene Fachexperten, die im Bedarfsfall durch ein breites Netzwerk externer Partner*innen ergänzt werden.