Seit 2009 in Deutschland mit Gesetzeskraft ausgestattet, bahnt sich die UN-BRK allmählich ihren Weg durch Institutionen und Köpfe. Angebote können nicht länger aus der Logik von Einrichtungen entstehen. Zur Umsetzung der UN-BRK erarbeiten immer mehr Einrichtungen eigene Aktionspläne und der Begriff der „Inklusion“ wird zum Leitbegriff.
Wie kann ein solcher Paradigmenwechsel gelingen? Welche Aufgaben ergeben sich aus der UN-BRK für die jeweilige Einrichtung? Was sind Aktionspläne und wie erstellt man sie?
Ihr Nutzen
- Sie kennen Inhalt, Aufbau und Struktur der UN-BRK und ihre rechtliche Bedeutung.
- Sie wissen, was Sozialräumlichkeit ist und kennen Ansätze sozialräumlicher Arbeit.
- Sie sind über regionale, kommunale und lokale Aktionspläne informiert und kennen den Stellenwert von Aktionsplänen.
- Sie können eigene Aktionspläne entwickeln und sind mit Kolleg*innen anderer Einrichtungen vernetzt, die ebenfalls mit dieser Aufgabe betraut sind.
- Sie kennen die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe.
Unser Angebot
- Grundlegende und konkrete Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung vor Ort
- Entwicklung Ihrer Aktionspläne in gewünschtem Umfang – von Tipps und Anregungen bis hin zur Erarbeitung von umsetzungsfertigen Plänen
- Vernetzung und Austausch
Der Weg
In einer kostenfreien Erstberatung überprüfen wir gemeinsam Voraussetzungen und Erfordernisse. Anschließend legen wir Ihnen ein individuelles Angebot vor.
Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entschieden haben, erhalten Sie in einem gemeinsamen Workshop kompakte Informationen zur UN-BRK und zu sozialräumlicher Arbeit. Relevante Aktionspläne werden in der Folge zur Grundlage der weiteren Arbeit. Danach entsteht mit Ihnen oder nach Ihren Vorgaben ein konkreter Aktionsplan für Ihre Einrichtung.
Die Berater*innen
Unsere Berater*innen sind anerkannte Expert*innen mit umfangreichen theoretischen und praktischen Kenntnissen sowie langjähriger Leitungs- und Beratungserfahrung.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.