Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt! Was ist für Arbeitgeber zu tun?

In wenigen Tagen wird der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz beschließen und die Whistleblower-Richtlinie der EU auch in Deutschland umsetzen. Mit der zu erwartenden Zustimmung tritt das Gesetz in Kraft und verpflichtet alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden, zügig tätig zu werden. Für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit bis zu 249 beschäftigten Personen sieht der Gesetzesentwurf eine Übergangsfrist bis Dezember 2023 vor, größere Unternehmen wie auch öffentliche und spezielle andere Einrichtungen müssen schneller handeln. Es drohen erhebliche Bußgelder.

Das Gesetz sieht in den Unternehmen die verpflichtende Einrichtung interner Meldestellen vor, die Hinweisgeber*innen von Missständen und Rechtsverstößen umfassend schützen – vor Ahndung, Benachteiligungen oder gar Sanktionen jeglicher Art.

Der Paritätische Sachsen hat mit Fachinformationen und zwei Seminar-Angeboten seine Mitgliedsorganisationen rechtzeitig informiert – für eine der Veranstaltungen, die am 24.03.23 stattfinden wird, können Sie sich noch anmelden.

Nunmehr laden wir Sie ein, mit uns gemeinsam zu überlegen, ob für die Mitglieder des Paritätischen Sachsen weitere Unterstützung notwendig, denkbar und erwünscht ist.

In einer Online-Gesprächsrunde werden Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen, und Wibke Hanspach, Betriebsleiterin der parikom gGmbH, mit Ihnen besprechen und überlegen,

  • welche Unterstützungen Sie benötigen,
  • wie wir Ihnen diese bei Bedarf anbieten können und
  • zu welchen Bedingungen diese möglich wären.

Wir laden Sie zu einem Gespräch am 8. Februar 2023, 14 – 15 Uhr im virtuellen Raum herzlich ein.

Bitte melden Sie sich hier zu unserer Gesprächsrunde an. Sie erhalten dann per Mail den Zugangslink.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

 

Anmeldung Hinweisgeberschutzgesetz

    • Ihre Anmeldung für die Veranstaltung ist nach einer entsprechenden Bestätigung verbindlich.
    • Eine kostenfreie Stornierung ist bis zum Anmeldeschluss möglich, ein Ersatz der teilnehmenden Person jederzeit.
    • Sollte die Veranstaltung überbelegt sein oder ausfallen, erhalten Sie von uns schnellstmöglich eine entsprechende Nachricht.
    • Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
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